Gewerbesteuerzerlegungsmaßstab bei Windkraftanlagen auf See
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wem wird nach Inkrafttreten der Änderung des § 29 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) durch das Jahressteuergesetz 2009 der Anteil der Gewerbesteuer zustehen, der nach dem Zerlegungsmaßstab des § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG auf den Standort der Anlage (Sachanlagevermögen), d. h. auf die jeweiligen Windkraftanlagenstandorte auf See entfällt?</span>