Gewerbesteuerzahlungen zwischen Reiseveranstaltern und Gemeinden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welcher Summe Reiseveranstalter Vorauszahlungen zur Gewerbesteuerhinzurechnung getätigt haben, die nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes (25. Juli 2019, III R 22/16), welches im Bundessteuerblatt II 2020 S. 51 veröffentlicht wurde, zurückzuerstatten sind, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchgeschehens auf die Reisewirtschaft über die Umsetzung der Rückzahlungen der bereits geleisteten Gewerbesteuerhinzurechnung durch die Finanzbehörden vor?