Gewerbesteuerliche Hinzurechnung gemäß § 8 des Gewerbesteuergesetzes bei Übernachtungsleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vertreten das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium einheitliche Positionen in der Frage, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung laut § 8 Nummer 1 Buchstabe e des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) auf Übernachtungsleistungen anzuwenden ist, und plant die Bundesregierung eine Initiative zur gesetzlichen Klarstellung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Übernachtungsleistungen (vgl. § 8 Nummer 1 Buchstabe e GewStG), um Rechtssicherheit zu schaffen?