Gewerbesteuerfreiheit von selbstständigen Einkünften und Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Finanznot der Kommunen die Gewerbesteuerfreiheit von selbständigen Einkünften und Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, auch vor dem Hintergrund der historischen Begründung bei Schaffung der Ausnahme aus dem Jahr 1937, wonach „Die Grundsätze des Nationalsozialismus [. . .] eine Herausnahme der freien Berufe aus der Gewerbesteuer [erfordern]“ (RStBl. 1937, S. 693), und welche steuerlichen Mehreinnahmen ergeben sich, wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auch der Gewerbesteuer unterliegen, bei einem einheitlichen Hebesatz von 400 Prozent?