Gewährung von subsidiärem Schutz für palästinensische Flüchtlinge aus Syrien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen wurde seit Beginn des Syrienkriegs palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien lediglich subsidiärer Schutz gewährt, und wie rechtfertigt dies die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Schutz des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) infolge der Flucht weggefallen ist und den Betroffenen daher gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 des Asylgesetzes (AsylG) i. V. m. Artikel 1 Abschnitt D der Genfer Flüchtlingskonvention ipso facto die Flüchtlingseigenschaft zukommt, ohne dass geprüft werden muss, ob sich die Betroffenen wegen einer begründeten Furcht vor Verfolgung in Syrien aufgrund eines ayslrelevanten Merkmals in Deutschland befinden?