Gewährung von Sonderleistungen für Assistenten für die Erbringung ambulanter Pflegeleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um auch den im Arbeitgebermodell beschäftigten Assistenten zur Erbringung ambulanter Pflegeleistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets eine Sonderleistung nach § 150a des Elften Buches Sozialgesetzbuch aufgrund der besonderen Belastungen während der SARS-CoV-2-Pandemie zu gewähren, welches weder zu Lasten des Persönlichen Budgets noch des Budgetnehmers geht, und falls nein, aus welchen Gründen?