Gewährung von SGB II-Leistungen der Regelbedarfsstufe 2 für verheiratete allein lebende Menschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigen sich nach Ansicht der Bundesregierung die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtg4/edisp/egov-content471373.pdf, S. 39), die verheirateten, deren Ehepartner noch im Herkunftsland oder in einem Flüchtlingslager in einem angrenzenden Land; auf dem Weg nach Deutschland mit unbekanntem oder ständig wechselnden Aufenthalt; in einem anderen Bundesland, einem anderen Ort oder einer anderen Unterkunft zugewiesen sind, lediglich Leistungen der Grundsicherung nach Regelbedarfsstufe 2 (368 Euro statt 409 Euro) zuerkennen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (B 14 AS 71/12 R), die besagt, dass ,eine Regelleistung von 90 v. H. nur dann gerechtfertigt (ist), wenn beide Partner in einer Haushaltsgemeinschaft umfassend "aus einem Topf" wirtschaften‘, und wie viele Leistungsbezieher sind seit 2013 unter diese Regelung gefallen (bitte Zahlen nach Jahren getrennt, für 2017 die zuletzt verfügbaren Zahlen und jeweils für "Personen im Kontext Fluchtmigration" gesondert angeben)?