Gewährung von Mitteln im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung die Formulierung "nachrangig" bei der Gewährung von Mitteln im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) für die Leistungserbringer, und wer legt im Rahmen für die Einrichtungen nach § 51 SGB IX die Höhe der Zuschüsse fest? <br /> <br /> Was bedeutet nach Auffassung der Bundesregierung, dass maximal 75 Prozent der Einnahmen des Durchschnitts der letzten zwölf Monate im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) für die Zuschüsse berücksichtigt werden, und welche Kriterien werden für die Spanne von bis zu maximal 75 Prozent zur Abstufung der Leistungen angewandt?