Gewährung von Kurzarbeitergeld für indirekt von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffene Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung vorübergehend zu ermöglichen, dass das Kurzarbeitergeld auch an Unternehmen gezahlt werden kann, die nicht unmittelbar, sondern lediglich indirekt von der Flutkatastrophe betroffen sind, beispielsweise durch zerstörte Infrastruktur, was es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unmöglich macht, ihre Arbeitsstätte zu erreichen, um so entstehende Umsatzeinbußen zu kompensieren? <br /> <br /> Wenn Frage 60 mit nein beantwortet wird, warum nicht, und was plant die Bundesregierung stattdessen, um wirtschaftlichen Schaden von Unternehmen und Beschäftigten als Folge der Flutkatastrophe abzuwenden?