Gewährung von Freibeträgen für Stipendiaten mit Kindern in einer BAföG-förderfähigen Ausbildung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Nebenbestimmungen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der Fassung vom Juli 2016 in Punkt 3.11 eine Ungleichbehandlung entsteht, da im Zusammenhang mit Stipendien der Begabtenförderwerke bei mehreren Kindern in einer nach BAföG förderfähigen Ausbildung kein weiterer Freibetrag nach Punkt 3.6.4 (pro unterhaltsberechtigtem Kind monatlich 520 Euro) gewährt wird, und falls ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen die dadurch entstehende Schlechterstellung insbesondere von alleinerziehenden Stipendiatinnen und Stipendiaten mit mehreren Kindern zu tun?