Gewährung von Einbürgerungserleichterungen für ukrainische Kriegsdienstverweigerer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ukrainischen Staatsbürgern, die den Kriegsdienst in der Ukraine aus Gewissensgründen ablehnen, zumindest solange Einbürgerungserleichterungen zu gewähren, bis die Ukraine das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt und entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen hat, und wie nimmt die Bundesregierung dazu Stellung, dass mit der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht in der Ukraine vermehrt Frauen einberufen werden (vgl. taz, "Lieber ins Ausland als an die Front" vom 6. Februar 2015)?