Gewährung einer Insolvenz in Eigenverwaltung für Air Berlin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass Air Berlin eine Insolvenz in Eigenverwaltung gewährt wurde – was in der Regel nur der Fall ist, wenn eine konkrete Sanierungsperspektive vorliegt (vgl. www.deutscheranwaltspiegel.de/insolvenz-in-eigenverwaltung-wann-ist-sie-sinnvoll/) –, und aus welchen Gründen sah die Bundesregierung ausweislich der Aussagen des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Matthias Machnig (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/airberlin-machnig-101.html) keine Sanierungsperspektive für Air Berlin als eigenständige Fluggesellschaft?