Gewährung des Unternehmerlohns für Lebenshaltungskosten im Rahmen der Hilfen für Soloselbstständigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung bei den Hilfen für Soloselbstständige, insbesondere im Kultur- und Kreativsektor, zukünftig und bei den bereits ausgezahlten Soforthilfen den sogenannten Unternehmerlohn für Lebenshaltungskosten gewähren, statt nur die Betriebskosten anzurechnen, die viele Soloselbstständige im Kreativbereich nicht haben, und wann kann mit einer Verbesserung der Hilfen für Soloselbstständige gerechnet werden, denn für die Soloselbstständigen der Veranstaltungs- und Kreativbranche zählt aus meiner Sicht jeder Tag, wie auch tausende Demonstranten am 9. September 2020 vor dem Reichstag und dem Brandenburger Tor gezeigt haben (www.musikmedia.de/news/alarmstuferot-das-war-die-grossdemonstration-zur-rettung-der-veranstaltungswirtschaft/)?