Gewährung des Ehegattensplittings für eingetragene Lebenspartnerschaften bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat der Vertreter/die Vertreterin des Bundesministeriums der Finanzen in der Sitzung der Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 28. Februar bis zum 1. März 2012 in Berlin bei dem dort gefassten Beschluss, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingetragenen Lebenspartnern auf Antrag das Ehegattensplitting im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu gewähren, abgestimmt?