Gewährleistung von Transparenz bei Anteilsankäufen von Aktiengesellschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der Stand der von der Bundesregierung eigens vorgeschlagenen Überprüfung (siehe dazu Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur 4. Sitzung des Ausschusses am 28. Februar 2018 – Ausschussdrucksache 19(9)8) der vorhandenen Vorschriften zum Thema Beteiligungstransparenz (u. a. §§ 33 WpHG und 38 des Wertpapierhandelsgesetzes – WpHG) zur Gewährleistung ausreichender Transparenz bei Anteilsankäufen sowie der Verhinderung eines unbemerkten "Anschleichens" an Emittenten über einen Aktienerwerb vor dem Hintergrund des Anteilsankaufes durch das Unternehmen der Geely Group Cp., Ltd., am Autohersteller Daimler AG?