Gewährleistung von Substitutionsbehandlungen opiatabhängiger Häftlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung angesichts der jüngsten Urteile eines bayerischen Landgerichts zu Klagen von heroinabhängigen Häftlingen auf eine Substitutionsbehandlung (LG Augsburg, Aktenzeichen 2 NöStVK 23/12 sowie 2 NöStVK 11/12) vor dem Hintergrund bundeseinheitlicher Richtlinien zu Gewährleistung von Substitutionsbehandlungen der Bundesärztekammer gesetzgeberische oder untergesetzliche Initiativen, und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit Substitutionsbehandlunngen von opiatabhängigen Menschen auch in Haft gewährleistet sind?