Gewährleistung von Cybersicherheit und Urheber der Schadcodes "Sunburst" und "Supernova"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung einschließlich der Nachrichtendienste des Bundes, des BSI und weiterer vom Bund betriebener bzw. (mit-)finanzierter deutscher öffentlicher und privater Einrichtungen zur Cybersicherheit zum Zwischenstand der Attribution mutmaßlicher Urheber der Schadcodes "Sunburst" und "Supernova" durch inländische und ausländische öffentliche bzw. private Stellen, insbesondere ausländische Nachrichtendienste (AND), einschließlich solcher (vorläufiger) Erkenntnisse, die sich auf mutmaßliche Versuche beziehen, im Zuge des Datenabflusses mittels "Sunburst" bzw. "Supernova" erlangte Daten zu verkaufen (https:// g 1 - g l o b o.com/economia/tecnologia/blog/altieres-rohr/post/2021/01/13/pesquisadores-apontam-semelhancas-tecnicas-entre-programa-espiao-da-solarwindse-grupo-turia.ghtml)? <br /> <br /> Welche konkreten defensiven und ggf. auch offensiven Maßnahmen bzw. Vorkehrungen haben die Bundesregierung respektive die Nachrichtendienste des Bundes, das BSI und weitere vom Bund betriebene bzw. (mit-)finanzierte öffentliche und private deutsche Einrichtungen zur Cybersicherheit bislang eingeleitet, um einem möglichen Datenabfluss bei deutschen Behörden und öffentlichen und privaten deutschen Einrichtungen und Unternehmen, die gemäß der BSI-Kritisverordnung Kritische Infrastrukturen darstellen, infolge etwaiger Infiltration mit dem Schadcode "Sunburst" bzw. "Supernova" vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken?