Gewährleistung von Barrierefreiheit an Bahnhöfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der barrierefreie Ein- und Ausstieg an den Bahnhöfen gewährleistet, wenn die Höhe der Bahnsteige 76 cm beträgt, die eingesetzten Züge jedoch eine Höhe von 38 cm beziehungsweise 55 cm aufweisen?