Gewährleistung eines sicheren elektronischen Anwaltspostfaches
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung angesichts der Staatsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nunmehr gewährleisten, dass zum für September 2018 geplanten Neustart des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) der gesetzliche Auftrag der BRAK zur Sicherstellung eines sicheren beA erfüllt ist und alle Fehler bzw. Sicherheitsmängel beim beA behoben sind (www.lto.de/recht/juristen/b/bea-sonderkonferenz-praesidenten-anwaltskammern/)?