Gewährleistung eines funktionsfähigen Wettbewerbs in der Hilfsmittelversorgung
Zulassung auch anderer Hilfsmittelanbieter durch die Krankenkassen als dem Ausschreibungsgewinner bei gleichen Konditionen, Sicherstellung einer wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung der Patienten und einer ausreichenden Vielfalt der Leistungserbringer, Übertragung wettbewerbsrechtlicher und kartellrechtlicher Vorgaben auf die Krankenkassen zur Verhinderung eines ruinösen Wettbewerbs, Datenschutz im praktischen Versorgungsgeschehen, Übergangsschutz für bis Ende 2008 zugelassene Leistungserbringer