Gewährleistung eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens gegen Julian Assange in Großbritannien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung angesichts der auch in Deutschland (www.bundestag.de/kw12_pa_arbeit_soziales/360644) und der Europäischen Union (www.deutschlandfunk.de/eu-parlament-mehr-whistleblower-schutz.2907.de.html?dram:article_id=446498) laufenden Debatte über den Schutz von Whistleblowern der Meinung, dass ein faires und rechtsstaatliches Verfahren gegen den Publizisten Julian Assange in Großbritannien als Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährleistet ist, wenn der Ehemann der Richterin von den Veröffentlichungen der Enthüllungsplattform WikiLeaks betroffen war und die Richterin den Angeklagten – nach meiner Ansicht klar voreingenommen – als „lächerlich“ und „Narzist“ bezeichnet hat (www.theguardian.com/media/2019/apr/11/assange-branded-a-narcissist-by-judge-who-found-him-guilty), und geht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang davon aus, dass angesichts einer Anklage nach dem Espionage Act in den USA die Verhängung der Todesstrafe (https://consortiumnews.com/2019/05/23/assange-indicted-under-espionage-act-on-17-new-counts/) in einem etwaigen Verfahren gegen Assange nach Auslieferung ausgeschlossen ist?