Gewährleistung einer möglichst geringen Beeinträchtigung der Anwohner bei Baumaßnahmen der Deutschen Bahn und Information der Anwohner über erfolgende Baumaßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Weise gewährleistet der Bund als indirekter Eigentümer der DB Station & Service AG, dass Baumaßnahmen mit geringstmöglicher Beeinträchtigung für Anwohner und Anwohnerinnen und Gewerbetreibende durchgeführt werden, und nach welchen Kriterien erfolgt die Information über Baumaßnahmen diesen gegenüber?<br /> <br /> Wie wurde gegenüber Anwohnern und Anwohnerinnen und Gewerbetreibenden in der Nachbarschaft des S-Bahnhofs „Oranienburger Straße“ in Berlin-Mitte über die dort erfolgenden Baumaßnahmen informiert, und welche Möglichkeiten bestehen für diese, für Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahmen entschädigt zu werden?