Gewährleistung einer medizinischen Behandlung zur Behebung von durch Medizinprodukte insolventer Hersteller entstandenen Schäden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann sichergestellt werden, dass auch im Fall einer Insolvenz des Medizinprodukteherstellers, wie jetzt im Landkreis Leer (vgl. Hannoversche Allgemeine vom 9. Oktober 2015) Patienten, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Schädigung durch das Medizinprodukt, in diesem Fall Bandscheiben-Prothesen, erfahren haben, eine entsprechende medizinische Behandlung zur Behebung bzw. Minimierung der Schäden erhalten?