Gewährleistung einer kontinuierlichen Bereitstellung von Arzneimitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen (z. B. Auflagen oder Sanktionen bei Nichteinhaltung) ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus dem Sicherstellungsauftrag nach § 52b des Arzneimittelgesetzes (AMG) für die pharmazeutische Industrie in Bezug auf Lieferfähigkeit ihrer Arzneimittel, und inwiefern besteht nach Einschätzung der Bundesregierung nationalrechtlicher Handlungsspielraum für Sanktionen mit dem Ziel einer besseren Durchsetzung des Sicherstellungsauftrags mit versorgungswichtigen Arzneimitteln bei eigenverschuldeten Lieferengpässen (inkl. Fahrlässiger Herbeiführung)?