Gewährleistung einer konsularischen Betreuung der in der Türkei in Polizeigewahrsam oder in Haft befindlichen deutschen bzw. deutsch-türkischen Staatsbürger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was bedeutet konkret im Zusammenhang mit der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/13156 vom 17. Juli 2017, dass eine regelmäßige konsularische Betreuung gewährleistet ist, und wie oft wurden die inhaftierten Personen bislang jeweils konsularisch besucht bzw. betreut (bitte jeweils die Zahl der Besuche durch Vertreterinnen und Vertreter des Konsulats bei den Inhaftierten einschließlich der Dauer der Haft nennen, sortiert nach Einzelfall)?