Gewährleistung einer barrierefreien Kommunikation in Amtsangelegenheiten für sinnesbehinderte Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist sichergestellt, dass sinnesbehinderte Geflüchtete im Rahmen ihrer Anhörung barrierefrei kommunizieren können, und ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass behinderte Personen, die einen Asylantrag stellen, alle Informationen (inkl. Rechtsbehelfsbelehrung) in für sie zugänglicher Form (in Gebärdensprache, Braille-Schrift, Leichter Sprache etc.) erhalten?