Gewährleistung des EU-Additionalitätsprinzips beim Programm "Bürgerarbeit"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass mit dem Programm „Bürgerarbeit“ die gesetzlichen Möglichkeiten der Förderarbeit nicht nur erweitert werden, sondern auch dem EU-Additionalitätsprinzip entsprechen, was eine Voraussetzung für die Fortsetzung des Programms ist?