Gewährleistung des Datenschutzes von Arbeitnehmern im Falle von Krisenzeiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung, in Zukunft den Datenschutz für Arbeitnehmer besser zu gewährleisten im Falle weiterer Krisenlagen, vor dem Hintergrund, dass im Zuge der Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes und der entsprechenden Arbeitsschutzverordnungen während der Corona-Laufzeit Arbeitgeber nicht nur Einsichtnahme in den Gesundheits- und Impfstatus ihrer Arbeitnehmer erhielten, sondern nach meiner Ansicht sogar gezielt medizinische Eingriffe wie z. B. die Behandlung mit experimentellen Impfstoffen fordern konnten?