Gewährleistung des Ausbaus der DSL-Infrastruktur, besonders in ländlichen Regionen, ab 2010
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was sind die konkreten Ursachen dafür, dass laut Presseberichten in der „Allgemeinen Zeitung Mainz“ vom 16. September 2009 ein Unternehmen mit Bundesbeteiligung Verträge zum Ausbau der DSL-Infrastruktur mit Kommunen in den Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenhelm und Guntersblum (jeweils Kreis Mainz-Bingen) wegen „der wirtschaftlichen Entwicklung und Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur“ einseitig kündigt, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verhalten im Hinblick auf ihre Breitbandstrategie, den darin vorgesehenen flächendeckenden Ausbau von Anschlüssen mit mindestens 50 MBit/s gerade auch in ländlichen Regionen, sowie dem mit dem Konjunkturpaket II eigentlich vorgesehenen verstärkten Ausbau solcher Anschlüsse?<br /> <br /> Welche Handhabe, Instrumente und Fördermöglichkeiten sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, um darauf hinzuwirken, dass in den genannten Gemeinden die DSL-Infrastruktur wie vorgesehen ab 2010 ausgebaut wird?