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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-72870

Gewährleistung der Zahlung von Ghetto-Renten für damalige Ghetto-Beschäftigte unter 14 Jahren

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche unüberbrückbaren Bestimmungen innerstaatlichen Rechts oder politischen Tatsachen stehen der gesetzgeberischen Handlungsfreiheit der Bundesrepublik Deutschland im Weg, um durch eine Ausnahmeregelung zu den Vorschriften aus § 250 SGB VI eine Zahlbarmachung von Ghetto-Renten auch für jene Ghetto-Beschäftigten zu gewährleisten, die während ihrer &ndash; durch die Rentenversicherungsträger bereits festgestellten &ndash; Ghetto-Beschäftigung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wie dies auch in einem Brief des Bevollmächtigten des Verbandes der Jüdischen Glaubensgemeinden in Polen (Pe&#322;nomocnik Zarz&#261;du ds. Emerytur za Prac&#281; w Gettach Zwi&#261;zku Gmin Wyznaniowych &#377;ydowskich w Polsce), Marian Kalwary, an den Botschafter der Bundesrepublik Deutschland Rolf Nikel, in Warschau vom 1. Dezember 2015, nahegelegt wird, in dem es heißt, dass die Vorschriften des § 250 SGB VI &quot;zwar allgemeinen Gedanken des Rentenrechts entspringen, jedoch dem Sinn und Zweck des ZRGB [Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto] und dessen Logik widersprechen&quot;?