Gewährleistung der Versorgungssicherheit in der außerklinischen Intensivpflege
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die Versorgungsverträge für die außerklinische Intensivpflege zum 1. Juli 2024 auslaufen, tätig zu werden, um die gefährdete Versorgungssicherheit von betroffenen Patientinnen und Patienten infolge von stockenden Vertragsverhandlungen zwischen Leistungserbringern einerseits und Ersatzkassen und Landesverbänden der Krankenkassen andererseits sowie allgemeinen Umsetzungsschwierigkeiten zu gewährleisten?