Gewährleistung der Verschwiegenheitsverpflichtung von Beschäftigten an Gerichten und bei Staatsanwaltschaften bzgl. der Nutzung des Tools "juris Collect"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gewährleistet die juris GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung bei Inanspruchnahme des Produkts "juris Collect" (www.juris.de/jportal/nav/lp/juris-collect.jsp) durch "Beschäftigte an Gerichten und bei Staatsanwaltschaften der Länder Berlin und Hessen" (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 20/13565), dass der juris GmbH kein Zugang zu Tatsachen eröffnet wird, auf die sich die Verpflichtung dieser Beschäftigten zur Verschwiegenheit bezieht, und welche "umfangreiche[n] technische[n] und organisatorische[n] Maßnahmen" hat die juris GmbH konkret gemäß Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung implementiert, um die Vertraulichkeit und Integrität der in das Produkt "juris Collect" hochgeladenen Daten sicherzustellen (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 85 auf Bundestagsdrucksache 20/13317)?