Gewährleistung der Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2, zweite Alternative des Grundgesetzes gebotenen Gewährleistung voller Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und Meinungsvielfalt im öffentlichrechtlichen Rundfunk (vgl. BVerfG vom 27. Juli 1971, BVerfGE 31, 314 (327), sowie BVerfG vom 24. März 1987, BVerfGE 74, 297 (325)), insbesondere bezüglich der Berücksichtigung unterschiedlicher Medien in Presseschauen (bitte dafür die in den Presseschauen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks jeweils berücksichtigten Medien prozentual auflisten)?