Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt auf Bundeswasserstraßen nach der Reform sowie Anbindung des Flensburger Hafens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Steht die Bundesregierung dazu, dass die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt auf den Bundeswasserstraßen, insbesondere bei der Flensburger Förde, auch nach der angekündigten Reform künftig garantiert wird, um Planungssicherheit für die Unternehmen vor Ort zu gewährleisten, und ist insbesondere die Anbindung des Flensburger Hafens nach dem aktuellen Stand der Planung als Randnetz oder Nebennetz vorgesehen?