Gewährleistung der Sicherheit der Eisenbahnen in Deutschland
Vorlage eines Sicherheitskonzepts: Stärkung der Verantwortung und der Rechte des Betriebsleiters, Schaffung eine der Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG konforme Regelung im Allgemeinen Eisenbahngesetz zum Bau und Betrieb von Fahrzeugen, Harmonisierung von Instandhaltungsvorschriften innerhalb der EU, weitere Verbesserung der Fahrgastrechte, Prüfung der Notwendigkeit von Überprüfungen durch Dritte