Gewährleistung der Pflichtberatungen im Energiebereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die durch das Konzept vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (vgl. S. 11; www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/ veroeffentlichungen/bauen/konzeptpapier-65-prozent-ee.pdf?__blob=publicationFile&v=5) notwendigen (Pflicht-)Beratungen durch Energieberater in ausreichendem Umfang zu gewährleisten, und wie technologieoffen kann diese sein?