Gewährleistung der notwendigen Versorgung von Patienten mit Arznei- und Heilmitteln
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Ist der Bundesregierung bekannt, was auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands bestätigt, dass Patientinnen und Patienten beklagen, dass sie notwendige Versorgung von Arzneimitteln oder Heilmitteln mit Verweis der Ärztin/des Arztes auf die Ausschöpfung des Arzneimittelbudgets oder der Heilmittelrichtgrößen nicht erhalten, und wie ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die notwendige Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln und Heilmitteln tatsächlich erfolgt, wenn Ärztinnen und Ärzte ihr Budget oder die Heilmittelrichtgröße überschritten haben und wegen des bürokratischen Aufwands einer möglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung oder aus Angst vor Regressforderungen Verschreibungen von Arzneimitteln oder Heilmitteln einschränken?</span>