Gewährleistung der Mindestlöhne für Beschäftige bei Unternehmen mit ausländischem Firmensitz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie garantiert die Bundesregierung die Überwachung bestehender Mindestlöhne für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands haben und die folglich ihre Ansprüche nicht vor deutschen Gerichten geltend machen und hier vollstrecken lassen können, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eventuell bestehende Defizite zu beseitigen?