Gewährleistung der Kunst am Bau als integralen Bestandteil der öffentlichen Baukultur auch im Rahmen des Konjunkturprogramms II
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Gibt es Vorgaben des Bundes, die eine Anwendung der Regelungen zu Kunst am Bau bei der Umsetzung des Konjunkturprogramms II ausschließen?<br /> <br /> Was wird der Fördergeber des Konjunkturprogramms II unternehmen, um sicherzustellen, dass Kunst am Bau als ein integraler Bestandteil der öffentlichen Baukultur auch im Rahmen des Konjunkturprogramms gewährleistet werden kann?</span>