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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-305856

Gewährleistung der Impfstoffvielfalt bei COVID-19-Impfungen ab 2024

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass vor dem Hintergrund des zwischen der EU-Kommission und BioNTech/Pfizer geschlossenen Beschaffungsvertrags und der Tatsache, dass die in der Pandemie eingeführten Vergütungsregelungen für die Versorgung mit nach § 421 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vom Bund beschafften COVID-19-Impfstoffen für Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Beschluss des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) bis Ende 2027 verlängert worden sind, auch künftig, d. h. ab dem Jahr 2024 im Rahmen der Versorgung der Bevölkerung mit COVID-19-Impfstoffen nicht nur der MRNAImpfstoff eines einzigen Herstellers, sondern auch weiterhin Wirkstoffe verschiedener Hersteller zur Verfügung stehen und damit die Anbietervielfalt und insbesondere die Impfstoffvielfalt im Hinblick auf unterschiedliche Wirkmechanismen gewährleistet sind, und wie plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, einen fairen marktwirtschaftlichen Wettbewerb sicherzustellen, wenn aufgrund der Vorgaben des Wirtschaftlichkeitsgebots eine Abgabe nur jener Impfstoffe möglich wäre, die vom Bund beschafft werden, nicht aber solche, die ausschließlich zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verabreicht werden würden?