Gewährleistung der Hörgeräteversorgung von Schwerhörigen durch die Krankenkassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung die Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) vom Dezember 2009 zur individuell notwendigen Hörgeräteversorgung von Schwerhörigen und von an Taubheit grenzend Schwerhörigen in den Exklusivverträgen von einigen größeren gesetzlichen Krankenkassen mit zwei bundesweit tätigen Hörgeräteakustikern gewährleistet, die die vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbeträge unterschreiten, und wie wird sichergestellt, dass diese Unterschreitung nicht zulasten des individuell notwendigen Versorgungsaufwandes für die Erstanpassung geht?