Gewährleistung der Finanzierung der Ortumgehung Reutlingen ohne Bauunterbrechung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ortsumgehung Reutlingen (im Zuge des Baus der B312) ohne Unterbrechung wegen fehlender finanzieller Mittel gebaut wird, auch wenn die Mittel aus dem Konjunkturpaket II verbraucht sind, und wann steht die Anschlussfinanzierung aus Bundesmitteln zur Verfügung?