Gewährleistung der Erhöhung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens bis 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird das Bundesministerium der Finanzen gewährleisten, dass Deutschland die internationale Zusage einhält, bis 2015 die Mittel, die für die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe (ODA) verwendet werden, auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens anwachsen zu lassen, und wie soll dies finanziert werden?<br /> <br /> Bis wann wird die Bundesregierung einen nationalen Stufenplan zur Erreichung des 0,7-Prozentziels vorlegen, und wie begründet sie es, falls ein solcher Stufenplan nicht vorgesehen ist?