Gewährleistung der Entgeltfortzahlung für Leiharbeiter im Insolvenzfall
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesagentur für Arbeit sicher, dass entliehenes Personal im Insolvenzfall sein Entgelt erhält, und welche rechtlichen Richtlinien gibt es für Leiharbeiter/-innen, die aufgrund einer Insolvenz und durch die Vermittlung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters ihr Entgelt nicht erhalten?