Gewährleistung der Einhaltung der maximalen Tragedauer von FFP2-Masken in Fernverkehrszügen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die maximale Tragedauer von FFP2-Masken von zwei Stunden und die anschließende Pausenzeit von 30 Minuten eingehalten werden kann, sofern das Tragen dieser Masken in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG verpflichtend wird („Covid-19 – Deutsche Bahn prüft offenbar FFP2-Maskenpflicht“, deutschlandfunk.de vom 17. Januar 2021), und wo sollen Fahrgäste während der Zugfahrt die Pausenzeit verbringen (Quelle zu Tragevorgaben: www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/News/Logo-Physio-Ergo/Corona-Tragedauer-FFP2.html)?