Gewährleistung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen durch die Deutsche Bahn AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das im Auftrag der Schlichtungsstelle Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Auftrag gegeben worden war und zum Ergebnis kam, dass die Deutsche Bahn AG verpflichtet sei, zu allen Tageszeiten das Ein- und Aussteigen an allen Bahnhöfen für Menschen mit Behinderungen nach entsprechender Voranmeldung zu gewährleisten (Pressemitteilung der "Interessenvertretung Selbstbestimmt leben in Deutschland e. V. – ISL" vom 20. Juni 2019) und welche Konsequenzen ziehen Bundesregierung und die bundeseigene Deutsche Bahn aus diesem Rechtsgutachten?