Gewährleistung der Arbeitsmarktneutralität des Bundesfreiwilligendienstes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung angesichts des Vorgehens des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Einsatzstellen, deren Bundesfreiwilligendienst-Anerkennung noch nicht vorliegt bzw. in der Bearbeitung ist, die aber bereits Bundesfreiwilligendienst-Teilnehmer einsetzen, ein Schreiben zukommen zu lassen mit dem Hinweis, die Bundesfreiwilligendienst-Teilnehmer vorerst als geringfügig Beschäftigte anzumelden?<br /> <br /> Inwiefern sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Praxis die Arbeitsmarktneutralität des Bundesfreiwilligendienstes gewährleistet?