Getroffene Vereinbarungen auf der Abteilungsleiter-Telefonkonferenz der Landesatomaufsichtsbehörden vom 8. September 2010 zur Nachrüstung der Atomkraftwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten inhaltlichen und zeitlichen Vereinbarungen wurden auf der Abteilungsleiter-Telefonkonferenz vom 8. September 2010 hinsichtlich des weiteren Vorgehens für die Atomkraftwerke-Nachrüstung getroffen (beispielsweise welche konkreten Fristen wurden für die anlagenscharfe Ermittlung des tatsächlichen Nachrüstbedarfs vereinbart; vgl. Plenarprotokoll 17/64, Anlage 53), und wie wurde für das weitere Vorgehen sichergestellt, dass es zwischen dem BMU und den Abteilungsleitern der fünf betroffenen Landesatomaufsichtsbehörden keine Missverständnisse hinsichtlich aller wesentlicher Punkte, die besprochen wurden, gab (wurden beispielsweise die wesentlichen Inhalte und Positionen der Telefonkonferenz schriftlich festgehalten)?