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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-286141

Gesundheitsversorgung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Äußerung des Bundesministers für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach, für ukrainische Geflüchtete sei nach einer Registrierung eine Gesundheitsversorgung wie für Bundesbürger möglich (KNA vom 28. März 2022), so zu verstehen, dass bei Geflüchteten aus der Ukraine, z. B. aufgrund ihrer Kriegserlebnisse, generell davon ausgegangen wird, dass es sich um Personen mit besonderen Bedürfnissen handelt, für die nach § 6 Absatz1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe vorgesehen ist, während die medizinische Versorgung ansonsten nach den §§ 4 und 6 AsylbLG auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände bzw. unerlässliche Gesundheitsleistungen eingeschränkt ist (bitte begründen und ausführen), und wie ist der Stand der von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 9. März 2022 angekündigten Bemühungen, einen unbürokratischen Krankenversicherungsschutz über Krankenversicherungskarten zu gewährleisten (Protokoll der 5. Sitzung, S. 19), da es derzeit in sieben zum Teil bevölkerungsstarken Bundesländern keine entsprechenden Vereinbarungen hierzu gibt (Bundestagsdrucksache 20/1184, Antwort auf meine Schriftliche Frage 30, S. 22) und z. B. in Niedersachsen nur wenige Kommunen von der existierenden Rahmenvereinbarung Gebrauch machen (www.nds-fluerat.org/52710/aktuelles/fluechtlingsrat-fordert-elektronische-gesundheitskarte-fuer-gefluechtete/)?