Gesundheitsschäden durch Einsatz bestimmter Maschinen bei der Blutplasmaspende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit gehen die Bundesregierung und die zuständige Bundesoberbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), den in dem "ZEIT ONLINE"-Artikel "Die Maschine und das Blut" vom 1. Juli 2020 genannten Hinweisen auch von Whistleblowern nach, dass es durch den Einsatz bestimmter Maschinen im Rahmen der Blutplasmaspende durch Abrieb, der aus dem Drehgelenk der Maschinen stammen könnte, und durch Bildung von "schwarzen Teilchen" eventuell gravierende Gesundheitsschäden gab, und wie geht die Bundesregierung damit um, dass laut internen Aufstellungen und E-Mails, die der "ZEIT ONLINE" vorlägen, die Partikel seit 2005 mindestens 56-mal in deutschen Spendezentren – etwa in Braunschweig, Rostock, Dessau, Plauen, Ingolstadt – aufgetreten seien und sich nicht nur drei Zwischenfälle mit hellen Partikeln in Deutschland ereignet hätten, wie das BfArM laut "ZEIT ONLINE" sagt?